Für Schäden, die durch ein Pferd entstehen haftet der Besitzer zu 100 Prozent. Völlig unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch). Im schlimmsten Falle führt das dazu, dass der Betroffene seine gesamte Existenz verliert.
Um Sie davor zu schützen, bieten wir genau für Ihr Risiko individuell angepasste Haftpflichtversicherungen.
Privathaftpflicht
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Jagd - Haftpflicht
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Betriebshaftpflicht - Hundeschulen - Pensionen
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Betriebshaftpflicht - Pferde
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und das Wichtigste: bei einem Schaden hilft die Uelzener schnell und unbürokratisch!
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